Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes

GVIDVDV 2025

§ 47 Bachelorarbeit

Die Bachelorarbeit besteht aus der Bachelorthesis, ihrer mündlichen Präsentation und mündlichen Verteidigung.

§ 46 § 48